Allgemeine Geschäftsbedingungen von amecu

(Stand: Februar 2021)


§ 1 Allgemeines

  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen uns und unserem Kunden abgeschlossenen Verträge. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen.
  2. Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere gesamten geschäftlichen Tätigkeiten. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unseres Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen und in ihrer Kenntnis die uns obliegende Leistung erbringen. Von unseren AGB abweichende Bedingungen unseres Kunden werden nur bei ihrer schriftlichen Bestätigung durch uns verbindlich.
  4. Mündliche Nebenabreden, die die schriftlichen Bestimmungen dieses Vertrages ergänzen sollen, bestehen nicht.

§ 2 Angebot; Vertragsschluss; Vertragsgegenstand

  1. Die Zusendung oder Übergabe eines Steuergerätes oder eines sonstigen elektronischen Gerätes (nachfolgend „Ware“ genannt) durch den Kunden und/oder die Übersendung eines schriftlichen Auftrages durch den Kunden gilt als Angebot zum Abschluss eines Diagnosevertrages an uns. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Erklärung unsererseits (Auftragsbestätigung) oder mit der Durchführung der Diagnose. Erfolgt keine Reaktion durch uns, so gilt dies ausdrücklich nicht als stillschweigende Annahme.
  2. Der Abschluss eines Diagnosevertrages verpflichtet uns nur zur Fehlersuche, nicht aber zur Fehlerbehebung. Eine erfolgreiche Fehlersuche wird von uns nicht geschuldet oder garantiert.
  3. Sofern bei der Diagnose ein Fehler ermittelt wird und die Reparatur der Ware erforderlich und möglich ist, informieren wir unseren Kunden hierrüber telefonisch oder per E-Mail und unterbreiten ihm zugleich eine unverbindliche Einschätzung der anfallenden Reparaturkosten. Dies gilt als Angebot auf Abschluss eines Reparaturvertrages durch uns. Die Auftragserteilung durch den Kunden gilt als Annahme.
  4. Ist eine Reparatur der Ware aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich, informieren wir unseren Kunden hierüber telefonisch oder per E-Mail. Im Einzelfall können wir unserem Kunden statt der Reparatur der Ware den Erwerb eines Austauschsteuergerätes anbieten. Ein Auftrag, den der Kunde zum Bezug eines Austauschsteuergerätes erteilt, gilt als Annahme unseres Angebots. Wir nehmen eine spezifische Kodierung des Austauschsteuergerätes vor. Hierzu verwenden wir die Daten der unreparierten Ware. Im Falle des Erwerbs eines Austauschsteuergerätes durch den Kunden verbleibt die unreparierte Ware bei uns, es sei denn, der Kunde verlangt ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail die Herausgabe der unreparierten Ware.

§ 3 Preise

  1. Für die Diagnose der eingesandten oder eingereichten Ware wird für den Fall, dass kein Fehler gefunden wird, eine Reparatur ohne unser Verschulden unmöglich ist oder unser Angebot auf Abschluss eines Reparaturvertrages nicht angenommen wird, eine Diagnosegebühr in Höhe von € 142,80 bis € 285,60 + Versandkosten (UPS DPD, etc. bei Überweisung, Vorkasse € 11,90, bei Nachnahme Versand zusätzlich zu den regulären Versandkosten + € 17,85) berechnet. Die Höhe ist abhängig von der Art der Ware. Sie kann von dem Kunden vor Einsendung der Ware schriftlich erfragt werden. Erfolgt eine Reparatur der Ware, wird die Diagnosegebühr (Bearbeitung und Prüfung) auf die Kosten der Reparatur nicht mit angerechnet. Eine Anrechnung der Diagnosegebühr (Bearbeitung und Prüfung) findet nicht statt, wenn wir die Ware des Kunden nicht reparieren, sondern der Kunde ein Austauschgerät nach Maßgabe des vorstehenden § 2 Nr. 4 bei uns bezieht.
  2. Der Preis für eine durchgeführte Reparatur wird dem Kunden nach Abschluss der Reparatur unter Berücksichtigung des zur Reparatur erforderlichen Material- und Personalaufwands berechnet.
  3. In unseren Preisen sind – sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung bzw. unserem Angebot nicht etwas anderes ergibt – die Kosten für Verpackung, Versand- und Transport nicht enthalten.
  4. Unsere Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind – soweit sich aus der Rechnung selbst nichts anderes ergibt – innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum – porto- und spesenfrei sowie ohne Abzüge – auf unsere in der Rechnung angegebene Kontoverbindung zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
  2. Die Gewährung von Skonti bedarf neben einer ausdrücklichen einzelvertraglichen Vereinbarung der weiteren Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoberechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten usw. maßgeblich.
  3. Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich einer Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Wir sind berechtigt, trotz gegebenenfalls anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen.
  5. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen des Kunden durch den Kunden sind nicht statthaft. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts darüber hinaus nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Zahlungsverzug

  1. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
  2. von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sofern wir dem Kunden eine Frist zur Leistung gesetzt haben, es sei denn, diese ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich;
  3. von unserem Pfandrecht Gebrauch zu machen und die Ware des Kunden nach Maßgabe des nachfolgenden § 9 zu verwerten;
  4. noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen;
  5. Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen, sofern der Auftraggeber nicht einen niedrigeren Schaden nachweist;
  6. gegebenenfalls weiteren Verzugsschaden nach entsprechendem Nachweis gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
  7. Das Recht aus Buchstabe c) steht uns auch für den Fall zu, dass uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
  8. Im Falle der gerichtlichen Geltendmachung oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers sind alle gewährten Rabatte, Boni und Skonti auf noch unbezahlte Rechnungen hinfällig

§ 6 Anlieferung; Rückgabe nach Leistungserbringung

  1. Der Kunde kann uns die zu prüfende und gegebenenfalls danach zu reparierende Ware nach seiner Wahl zu unseren Öffnungszeiten an unserem Geschäftssitz übergeben oder es uns auf seine Gefahr zusenden.
  2. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls nach Wahl des Kunden durch Abholung an unserem Geschäftssitz zu den üblichen Öffnungszeiten oder durch Versendung an eine von ihm anzugebende Adresse.

§ 7 Versand; Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Abholung durch den Kunden mit der Übergabe der Ware an ihn und bei Versendung der Ware auf seinen Wunsch mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  3. Ist die Ware Übergabe- bzw. versandbereit und verzögert sich die Abnahme bzw. Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, zum Beispiel weil der Kunde keine Wahl getroffen hat, ob die Ware von ihm abgeholt wird oder an ihn geliefert werden soll, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung mit Eingang der Anzeige der Übergabe- bzw. Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 8 Termine

  1. Von uns genannte (Diagnose-, Reparatur- und Liefer-)Termine gelten stets nur annähernd und sind grundsätzlich unverbindlich.
  2. Sofern eine Lieferfrist ausnahmsweise verbindlich vereinbart wurde, gilt sie als eingehalten, wenn wir dem Kunden bis zum Ablauf der vereinbarten Frist die Fertigstellung des Auftrages mitgeteilt haben oder die Ware bei Vereinbarung der Versendung an den Kunden bis zum Ablauf der Frist an unserem Unternehmensstandort dem Transporteur übergeben worden ist.
  3. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Frist auf höhere Gewalt (z. B. Krieg, Aufruhr, Naturgewalten etc.) oder ähnliche Ereignisse wie z. B. Streik, Aussperrung, Transportunfälle etc. zurückzuführen, so verlängert sich die Frist entsprechend. Ebenso verlängert sich die Liefer- bzw. Ausführungsfrist angemessen, wenn unvorhersehbare oder ungewöhnliche Umstände eintreten (z. B. Betriebsstörung, behördliche Sanktionen etc.), welche auch bei Einhaltung der erforderlichen und zumutbaren Sorgfalt von uns nicht verhindert werden konnten.

§ 9 Pfandrecht; Verwertung

  1. An allen im Zuge der Auftragsdurchführung in unsere Verfügungsgewalt gelangenden Waren haben wir ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht wegen aller fälligen und noch nicht fälligen Forderungen, die uns aus den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen zustehen.
  2. Diese Rechte setzen sich an solchen Forderungen des Kunden gegen Dritte fort, die infolge der Veräußerung bzw. Weiterveräußerung oder aus sonstigen Gründen an die Stelle der mit dem Pfand- und Zurückbehaltungsrecht belasteten Ware treten. Diese Forderungen tritt der Kunde mit ihrer Entstehung an uns ab. Zugleich zeigt er die Verpfändung und Abtretung gegenüber seinem Käufer an. Unterlässt er dies, ist er uns zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.
  3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die Ware zu verwerten und/oder Zahlung von einem Drittschuldner zu verlangen. Die Verwertung erfolgt durch öffentliche Versteigerung oder freihändige Veräußerung. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten abzüglich angemessener Kosten für die Verwertung gemäß § 367 BGB anzurechnen.
  4. Weitergehende gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht bleiben unberührt.

§ 10 Gewährleistung nach Reparaturleistungen; Mängelanzeige

  1. Ist die Reparaturleistung aus Sicht des Kunden mangelhaft, zeigt er uns dies schriftlich oder per E-Mail an. Mit der Mängelanzeige übersendet der Kunde uns eine genaue Fehlerbeschreibung und ein nach Reparatur und Wiedereinbau der Ware durch eine Fachwerkstatt aktuell erstelltes Fehlerprotokoll. Die Anzeige nach vorstehender Maßgabe ist zu richten an: amecu UG (haftungsbeschränkt), Kurfürstenallee 47 D, 28211 Bremen, E-Mail: [email protected]. Die Rücksendung der Ware des Kunden ist nur nach vorheriger Absprache mit uns zulässig.
  2. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, setzen Gewährleistungsansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten entsprechend § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  3. Sofern wir nach Rücksendung der Ware feststellen, dass unsere Auftragsdurchführung mangelhaft ist, stehen dem Kunden, in dessen Auftrag die Reparatur vorzunehmen war, die nachfolgenden Rechte zu. Für offensichtliche Mängel gilt dies nur, sofern der Kunde uns den Mangel binnen einer Woche nach Zugang der Ware angezeigt hat.
  4. Wir leisten für eine mangelhafte Auftragsausführung nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir, soweit sie nicht unverhältnismäßig sind.
  5. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Erst ab diesem Zeitpunkt stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
  6. Die Gewährleistungsfrist für unsere Reparaturleistung beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware an den Kunden bzw. bei von ihm gewählter Versendung der Ware mit der Übergabe an das mit dem Transport beauftragte Unternehmen. Soweit sich die Übergabe bzw. Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen verzögert, gilt dies mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Übergabe der Eingang der Anzeige der Übergabe- bzw. Versandbereitschaft bei dem Kunden tritt. Dies gilt nicht für einen Kauf neuer Geräte. Hierfür gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
  7. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Mangel auf den natürlichen Verschleiß der Ware, eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, eine fehlerhafte Inbetriebnahme, Bedienung oder Montage oder die Nichtbeachtung von Bedienvorschriften durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen ist.
  8. Garantien im Rechtssinne geben wir weder ausdrücklich noch stillschweigend ab. Unsere Haftung wird durch Garantien, die der Kunde selbst im Hinblick auf die Ware abgibt, nicht erweitert oder anderweitig geändert.

§ 11 Widerrufsrecht

  1. Bei Fernabsatzverträgen steht unserem Kunden ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, sofern unser Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (amecu UG (haftungsbeschränkt), Kurfürstenallee 47 D, 28211 Bremen, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür dies Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
  2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die spezifisch für den Kunden angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

§ 12 Haftungsbeschränkungen

  1. Für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund einer Pflichtverletzung durch uns oder durch unseren gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen resultieren, haften wir unbeschränkt. Für andere Schäden gilt dies nur, sofern die Pflichtverletzung durch uns oder unseren gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei der Verletzung solcher wesentlicher Vertragspflichten (einschließlich Schäden aufgrund von Verzug oder Unmöglichkeit) ist unsere Haftung
  3. auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss und
  4. für unvorhersehbare mittelbare Schäden oder Folgeschäden, ausgeschlossen.
  5. Soweit wir nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen bzw. zwingender gesetzlicher Vorschriften dem Grunde nach für einen eingetretenen Schaden ersatzpflichtig sind und nicht unbeschränkt haften, ist die Haftung der Höhe nach auf die Differenz zwischen dem infolge der mangelhaften Auftragsausführung eingetretenen Wert der Ware und dem Wert der Ware im Falle einer mangelfreien Auftragsausführung beschränkt.
  6. Ansprüche des Kunden gegen uns wegen Pflichtverletzung, insbesondere Schadensersatzansprüche, verjähren nach einem Jahr ab Übergabe der Ware an den Kunden bzw. ein mit dem Transport beauftragtes Unternehmen. Soweit sich die Übergabe bzw. Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen verzögert, gilt dies mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Übergabe der Eingang der Anzeige der Übergabe- bzw. Versandbereitschaft bei dem Kunden tritt. Dies gilt nicht, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorwerfbar ist, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  7. Jegliche zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen uns und dem Kunden ist Hamburg, sofern nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand begründet ist.
  2. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.